Energieberatung für Unternehmen in Hannover: Förderung, Wärmeplanung und neues GEG 2026

18.10.2026

Stand: 18. Oktober 2026

Für Unternehmen in Hannover und der Region ändert sich 2026 viel auf einmal: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das GEG abgelöst, die Kommunen legen ihre Wärmepläne vor, und die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21. Juli angepasst. Dieser Überblick zeigt, welche Förderung es 2026 für Energieberatung und Effizienzmaßnahmen gibt, was der Wärmeplan Ihrer Kommune für Ihre Heizungsentscheidung bedeutet und welche neuen Pflichten für Gewerbe- und Nichtwohngebäude gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Energieberatung wird gefördert: Das BAFA übernimmt 50 % des Beraterhonorars, beim Energieaudit bis 3.000 €, bei der Gebäudeberatung bis 4.000 €. Der Antrag muss vor dem Beratungsvertrag gestellt werden.
  • Investitionen werden gefördert: BAFA und KfW fördern Effizienztechnik, Gebäudesanierung und Heizungstausch, die NBank vergibt Landeszuschüsse, und in Hannover und fünf Umlandstädten kommt proKlima dazu.
  • Das GEG heißt jetzt GModG: Seit 29. Juli 2026 gilt die 65-%-Regel für neue Heizungen nicht mehr. Für neue Gas- und Ölkessel greift ab 2029 eine Pflicht zu steigenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe.
  • Neue Pflichten für Nichtwohngebäude: Gebäudeautomation ab 70 kW bis Ende 2029, Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude ab 2027 und Sanierungsvorgaben für die energetisch schlechtesten Gebäude ab 2030.
  • Erst den Wärmeplan prüfen: Hannover hat seinen Wärmeplan 2025 beschlossen; in Fernwärme-Satzungsgebieten gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang mit Ausnahmen.

Wann lohnt sich eine Energieberatung für Unternehmen?

Kurzantwort: Immer dann, wenn eine größere Investition oder eine gesetzliche Pflicht ansteht – vor einem Heizungstausch, vor einer Sanierung oder einem Neubau, bei steigenden Energiekosten oder wenn ein Energieaudit vorgeschrieben ist. Eine geförderte Beratung kostet Sie dann nur die Hälfte und ist bei vielen Investitionsprogrammen die Grundlage für höhere Zuschüsse.

Typische Anlässe in der Praxis:

  • Die Heizung im Betriebsgebäude ist alt, und es stellt sich die Frage: Wärmepumpe, Fernwärme oder doch Gas?
  • Eine Halle, ein Bürogebäude oder eine Produktionsfläche soll saniert oder neu gebaut werden.
  • Die Energiekosten steigen, und Sie möchten wissen, wo im Betrieb Energie verloren geht.
  • Ihr Unternehmen wird nach der geplanten EnEfG-Novelle energieauditpflichtig, weil der Verbrauch über 2,77 GWh pro Jahr liegt.
  • Kunden, Banken oder Mutterkonzerne fragen nach Energie- und CO₂-Daten.

Welche Förderprogramme gibt es 2026 für Unternehmen in der Region Hannover?

Kurzantwort: Für die Beratung selbst fördert das BAFA bis zu 50 % des Honorars. Für Investitionen gibt es die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über BAFA und KfW, Landeszuschüsse der NBank und in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze zusätzlich den enercity-Fonds proKlima. Wichtig bei fast allen Programmen: erst Antrag, dann Auftrag.

BAFA: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Das BAFA bezuschusst 50 % des förderfähigen Beraterhonorars in drei Modulen:

  • Modul 1 – Energieaudit nach DIN EN 16247: bis 3.000 € bei jährlichen Energiekosten über 10.000 € netto, sonst bis 600 €.
  • Modul 2 – Energieberatung nach DIN V 18599 für Sanierung oder Neubau eines Nichtwohngebäudes: bis 850 € (unter 200 m² Nettogrundfläche), bis 2.500 € (200 bis 500 m²) oder bis 4.000 € (über 500 m²).
  • Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung: bis 3.500 € bzw. bis 5.000 € bei jährlichen Energiekosten über 300.000 €.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, größere Unternehmen mit höchstens 500.000 kWh Jahresverbrauch, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen. Die Beratung muss von einer beim BAFA für das Programm gelisteten Fachperson durchgeführt werden. Wie das BAFA die Förderung an die künftige Energieaudit-Pflicht ab 2,77 GWh anpasst, ist noch offen.

BAFA: Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Die EEW fördert Investitionen in sechs Modulen: hocheffiziente Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software, die Optimierung von Anlagen und Prozessen, Transformationspläne zur Dekarbonisierung und die Elektrifizierung kleiner Unternehmen. Zuschüsse werden seit 15. September 2025 ausschließlich über das Portal der Förderzentrale Deutschland beantragt.

BAFA und KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude

Die BEG wurde zum 21. Juli 2026 angepasst. Für Gewerbe- und Nichtwohngebäude gilt seitdem:

  • Einzelmaßnahmen (BAFA): 15 % Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik außer Heizung, etwa Lüftungsanlagen. Innenbeleuchtung wird nicht mehr gefördert.
  • Heizungstausch (KfW 522, Kommunen KfW 422): 30 % Grundförderung für klimafreundliche Heizungen, mit Höchstbeträgen nach Nettogrundfläche. Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken, ergänzt um 15 Prozentpunkte Bonus für Geräte aus europäischer Fertigung.
  • Sanierung zum Effizienzgebäude (KfW 263): Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung; Kommunen erhalten Zuschüsse.

Achtung bei Wärmenetzen: Ist für Ihren Standort per kommunalem Beschluss oder verbindlicher Versorgererklärung ein Wärmenetzanschluss innerhalb von drei Jahren vorgesehen, fördert die BEG nur noch den Netzanschluss und keine eigene Heizung. Ein Blick in den Wärmeplan lohnt sich daher vor jedem Förderantrag.

NBank: Klimaschutz und Energieeffizienz

Das Land Niedersachsen fördert über die NBank mit Mitteln aus dem EFRE Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und energetische Sanierung von Gebäuden und Produktionsprozessen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen; der Zuschuss beträgt bis zu 2 Mio. € je Vorhaben. Da das Budget begrenzt ist, sollte die Verfügbarkeit vor der Planung bei der NBank-Förderberatung geklärt werden.

proKlima: der enercity-Fonds für Hannover und fünf Umlandstädte

proKlima fördert Klimaschutzprojekte ausschließlich in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Für Nichtwohngebäude sind laut Förderrichtlinie 2026 unter anderem interessant:

  • HeizungsLotse und PV-Lotse: 75 % der Beratungskosten, bis 1.500 € je Gebäude.
  • Wärmepumpe: bis zu 5 %, höchstens 10.000 € je Anlage, plus Boni etwa für Erdwärme oder Grundwasser als Wärmequelle.
  • Erstmaliger Wärmenetzanschluss: bis zu 5 %, höchstens 25.000 €.
  • Heizungsoptimierung bei bestehendem Wärmenetzanschluss: bis zu 30 %, höchstens 30.000 €.
  • Solarwärmeanlage: bis zu 10 %, höchstens 20.000 €.
  • Bonus Verbrauchsdatenauswertung: 1.500 € für die Auswertung von zwölf Monatswerten zu Wärme und Strom.

Die Programme für Dämmung und Fenster gelten bei proKlima nur für Wohngebäude. Verbindlich sind die jeweiligen Förderbestimmungen von proKlima.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Unternehmen in der Region Hannover?

Kurzantwort: Der Wärmeplan zeigt, wo künftig Fernwärme oder Nahwärme verfügbar sein soll und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen sinnvoll sind. Er verpflichtet Sie nicht direkt, ist aber die wichtigste Entscheidungsgrundlage vor einem Heizungstausch. Verbindlich wird es dort, wo eine Kommune per Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang festlegt, wie in Teilen Hannovers.

Landeshauptstadt Hannover: Der Rat hat die kommunale Wärmeplanung am 27. März 2025 beschlossen. Sie unterscheidet fünf Gebietstypen: Fernwärme-Satzungsgebiete, Fernwärme-Erweiterungsgebiete, Prüfgebiete für Fernwärme, Prüfgebiete für Nahwärme und Gebiete mit dezentralen Wärmelösungen. In den Fernwärme-Satzungsgebieten gilt seit 2023 eine Fernwärmesatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang, auch für Prozesswärme. Bestehende Anlagen haben Bestandsschutz. Ausnahmen sind unter anderem für emissionsfreie Wärmeerzeugung wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Geothermie, für Gebäude unter 25 kW Heizleistung und bei unzumutbarer Härte möglich.

Übrige Kommunen der Region Hannover: Für die anderen Städte und Gemeinden der Region – von Burgwedel und Isernhagen bis Garbsen und Wunstorf – gelten die Fristen des Wärmeplanungsgesetzes und des niedersächsischen Klimagesetzes. Gemeinden bis 100.000 Einwohner spätestens bis 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen; Mittel- und Oberzentren in Niedersachsen waren nach dem Landesklimagesetz teilweise schon früher verpflichtet. Den aktuellen Stand veröffentlicht Ihre Kommune auf ihrer Website.

Praxistipp: Liegt Ihr Standort in einem Fernwärme-Erweiterungs- oder Prüfgebiet, kann es sinnvoll sein, eine alte Heizung mit überschaubarem Aufwand weiterzubetreiben und die Netzplanung abzuwarten. Liegt er in einem Gebiet mit dezentraler Versorgung, ist die Wärmepumpe häufig die wirtschaftlichste und gut förderfähige Lösung.

Für Kommunen: Wer den Wärmeplan umsetzen will, braucht belastbare Verbrauchsdaten der eigenen Liegenschaften. Ein kommunales Energiemanagement nach Kom.EMS schafft dafür die Grundlage.

Was ändert das neue GEG – jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – für Gewerbeimmobilien?

Kurzantwort: Das GModG ist seit 29. Juli 2026 in Kraft und ersetzt das Gebäudeenergiegesetz. Die Pflicht, neue Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Dafür kommen für Nichtwohngebäude neue Pflichten hinzu: Gebäudeautomation, Solarpflicht im Neubau und Sanierungsvorgaben für besonders ineffiziente Gebäude.

Heizung: Gas und Öl wieder erlaubt – mit Bio-Treppe

Beim Heizungstausch sind Gas- und Ölheizungen grundsätzlich wieder zulässig, ebenso Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse, Hybridsysteme und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung. Für neu eingebaute Gas- und Ölkessel in Bestandsgebäuden gilt jedoch die sogenannte Bio-Treppe: Ein Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Wasserstoff von 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Wärmepumpen und Fernwärme sind davon nicht betroffen. Wer heute eine fossile Heizung einbaut, sollte die steigenden Brennstoff- und CO₂-Kosten daher in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen.

Neue Pflichten für Nichtwohngebäude

  • Gebäudeautomation: Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 70 kW Nennleistung müssen bis 31. Dezember 2029 mit Gebäudeautomation ausgestattet sein. Bisher lag die Schwelle bei 290 kW – damit sind deutlich mehr Gewerbegebäude betroffen.
  • Solarpflicht: Ab 1. Januar 2027 für neue öffentliche Nichtwohngebäude und neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche, später auch für größere Bestandsgebäude. Ausnahmen gelten bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.
  • Sanierungspflicht für die schlechtesten Gebäude: Die energetisch schlechtesten 16 % der Nichtwohngebäude müssen bis 2030 verbessert werden, die schlechtesten 26 % bis 2033. Maßstab sind Grenzwerte für den Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäude.
  • Energieausweis: Ab 1. Januar 2027 werden Energieausweise digital, Nichtwohngebäude erhalten Effizienzklassen von A bis G.
  • Neubau: Neue öffentliche Nichtwohngebäude müssen ab 2028, alle Neubauten ab 2030 Nullemissionsgebäude sein. Für größere Neubauten sind ab 2028 die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus zu ermitteln.

Gerade die Gebäudeautomation und die Sanierungspflicht sollten Eigentümer von Hallen, Bürogebäuden und Produktionsstätten frühzeitig prüfen, weil Planung, Ausschreibung und Förderantrag Zeit brauchen.

Und was ist mit Energieaudit und ISO 50001?

Parallel läuft die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Nach dem Regierungsentwurf wird künftig jedes Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh Jahresverbrauch energieauditpflichtig, unabhängig von der Unternehmensgröße; ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist erst ab 23,6 GWh vorgeschrieben. Alle Details lesen Sie in unserem Beitrag zur EnEfG-Novelle 2026.

So läuft eine Energieberatung mit EcoKat ab

  1. Erstgespräch: Wir klären Ihr Vorhaben, Ihre Gebäude und Anlagen und die vorhandenen Verbrauchsdaten.
  2. Pflichten- und Förder-Check: Wir prüfen, welche Pflichten aus GModG, EnEfG und Wärmeplan für Sie gelten und welche Förderprogramme passen – und sorgen dafür, dass die Anträge rechtzeitig vor der Beauftragung gestellt werden.
  3. Analyse vor Ort: Begehung, Auswertung von Lastgängen und Verbrauchsdaten, Bewertung von Heizung, Lüftung, Druckluft, Prozesswärme und Gebäudehülle.
  4. Maßnahmenplan: Konkrete Maßnahmen mit Investitionskosten, Einsparung, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten – als Grundlage für Ihre Investitionsentscheidung.
  5. Umsetzungsbegleitung: Auf Wunsch begleiten wir Ausschreibung, Umsetzung und Verwendungsnachweis.

Wir beraten Unternehmen und Kommunen in Hannover und der gesamten Region – von Burgwedel, Langenhagen, Isernhagen und Garbsen bis Laatzen – sowie in Celle, Hildesheim, Peine, Braunschweig und Wolfsburg. Bundesweit arbeiten wir remote.

Häufige Fragen zur Energieberatung in Hannover

Was kostet eine Energieberatung für Unternehmen, und wie viel wird gefördert?

Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Anlagen und Fragestellung ab. Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars: beim Energieaudit nach DIN EN 16247 bis 3.000 €, bei der Gebäudeberatung nach DIN V 18599 je nach Fläche bis 4.000 €. In Hannover und fünf Umlandstädten fördert proKlima zusätzlich Heizungs- und Solarberatungen mit 75 % bis 1.500 € je Gebäude.

Muss der Förderantrag vor dem Auftrag gestellt werden?

Ja, bei fast allen Programmen. Bei der BAFA-Energieberatung muss der Antrag vor Beginn der Beratung gestellt werden; als Beginn gilt der verbindliche Abschluss des Beratungsvertrags. Ein früherer Vertrag ist nur sicher, wenn er unter der Bedingung der Förderzusage steht. Auch bei BEG, EEW und NBank gilt: erst Antrag, dann Auftrag.

Darf ich nach dem neuen GEG noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Seit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 29. Juli 2026 sind Gas- und Ölheizungen beim Heizungstausch grundsätzlich wieder zulässig. Ab 2029 muss für neue Kessel aber ein steigender Anteil klimaneutraler Brennstoffe eingesetzt werden: 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040. In Hannovers Fernwärme-Satzungsgebieten gilt zudem die kommunale Anschlusspflicht an die Fernwärme.

Muss mein Betrieb in Hannover an die Fernwärme angeschlossen werden?

Nur wenn er in einem Fernwärme-Satzungsgebiet liegt. Dort gilt seit 2023 ein Anschluss- und Benutzungszwang, bestehende Anlagen haben aber Bestandsschutz. Ausnahmen sind unter anderem für Wärmepumpen und andere emissionsfreie Wärmeerzeuger, für Gebäude unter 25 kW Heizleistung und bei unzumutbarer Härte möglich. Ob Ihr Standort betroffen ist, zeigt die Karte zur Wärmeplanung der Landeshauptstadt Hannover.

Wo finde ich den Wärmeplan meiner Kommune?

Auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde. Für die Landeshauptstadt Hannover ist der Wärmeplan auf hannover.de veröffentlicht. Viele Kommunen im Umland arbeiten noch an ihren Plänen und informieren dort über den Zwischenstand.

Ab wann muss mein Gewerbegebäude eine Gebäudeautomation haben?

Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz müssen Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 70 kW Nennleistung bis 31. Dezember 2029 mit Gebäudeautomation ausgestattet sein. Für die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik kommen Zuschüsse aus der EEW oder der BEG in Frage.

Energieberatung für Ihr Unternehmen anfragen

EcoKat Consulting zeigt Ihnen, welche Pflichten aus GModG, EnEfG und Wärmeplan auf Ihr Unternehmen zukommen, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und welche Maßnahmen sich wirklich rechnen – technisch fundiert und praxisnah umgesetzt.

Kontakt: info@ecokat-consulting.de

Über den Autor

Adrian Andreas Katiofsky, Geschäftsführer der EcoKat Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Burgwedel bei Hannover. M.Sc. Energietechnik & Energiewirtschaft, Kom.EMS-Coach. Über 15 Jahre Erfahrung im Umwelt- und Energiemanagement in Konzern und Mittelstand.

Quellen

  1. BAFA: Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
  2. BAFA: Übersicht zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
  3. KfW: Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Juli 2026)
  4. NBank: Aktuelle Förderprogramme für Unternehmen
  5. proKlima – Der enercity-Fonds: Förderrichtlinie 2026
  6. Landeshauptstadt Hannover: Hannovers Stadtrat beschließt die kommunale Wärmeplanung (27.03.2025)
  7. Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen: Wärmeplanungsgesetz
  8. Gleiss Lutz: Überblick über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (21.08.2026)

Förderbedingungen ändern sich häufig. Alle Angaben entsprechen dem Stand vom 18. Oktober 2026 und ersetzen keine Prüfung der aktuellen Richtlinien und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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